Leistungsbeschreibung, Nutzungsbedingungen
und Datenschutzinformation für den
IDERI note mobile
push notification service
I.
Leistungsbeschreibung
1.
Verfahren
a)
Testbestellung
/ Bestellung
Im ersten Schritt muss der
Kunde die Lizenzen verbindlich online bestellen und die damit verbundenen
Auftragsverarbeitungsbestimmungen vereinbaren. Dies gilt auch für die
kostenfreie Bestellung von Testlizenzen.
b)
Einrichtung
von Zertifikaten auf dem Push Server des Kunden
Der Kunde benötigt zur
Installation den Firmennamen exakt in der Form, wie er bei IDERI hinterlegt ist
und seinen Lizenzschlüssel. Dann wird auf Veranlassung des Kunden der private
und öffentliche Schlüssel des Pushservers des Kunden erzeugt und ein
Certification Signing Request sowie Kundenname und Lizenznummer an das IDERI note Push-Relay geschickt. Dort wird die Lizenz überprüft
und im positiven Fall mit dem selbstsignierten Certification
Authority-Schlüssel ein Zertifikat für den Kunden erzeugt. Die
Lizenzinformationen des Kunden beinhalten in verschlüsselter Form die Angaben
zu den Lizenzdaten (Anzahl, Laufzeit).
c)
Eintrag
in das Verzeichnis
Das Zertifikat und der private
Schlüssel (vollständige Zertifikatskette im PEM-Format) muss vom Kunden in die
lokale Registrierdatenbank des IDERI note Servers
eingetragen werden, damit dieser auch die Mobilgeräte authentifizieren kann,
die ja nicht selbst Mitglied des AD des Kunden sein können.
d)
App-Download
und Registrierung der Endgeräte
Der Nutzer lädt sich aus dem
Google Play Store bzw. Apple App Store die IDERI note
App herunter. Als nächstes muss er den vorliegenden Nutzungsbestimmungen zur
Funktionserklärung des Services und zur Verwendung seiner personenbezogenen
Daten zustimmen, da ansonsten der Service nicht erbracht werden kann. Er erhält
zugleich die Datenschutzinformationen nach Art. 13 DSGVO in diesem Dokument.
Der einzelne Nutzer muss sich
zunächst bei den Apple Push Notification Services (APNS;
für IOS-Geräte) oder Firebase Cloud Messaging (FCM;
für Android Geräte) und beim IDERI Push Server des Kunden registrieren. Dabei
erhält der Nutzer ein Push Token vom jeweiligen Gateway und die für die
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung notwendigen öffentlichen Schlüssel werden zwischen
Nutzer und IDERI note Server ausgetauscht.
e)
Versendung
von Push-Nachrichten
Push-Benachrichtigungen können
nur empfangen werden, wenn der Nutzer explizit dem Push-Verfahren zugestimmt
hat.
Die Versendung von
Push-Nachrichten erfolgt über den IDERI note Server
des Kunden und das IDERI note Push-Relay der IDERI
GmbH, die die Push-Nachrichten an das jeweilige Push-Gateway des Anbieters des
mobilen Betriebssystems schickt (IOS und Android). Das IDERI Push Relay wird in
der EU- bzw. Deutschland Cloud von Microsoft Azure von Microsoft Irland
betrieben. Die Wartung der EU- und Deutschland Cloud erfolgt teilweise aus
Ländern außerhalb der EU und des EWR.
Die Daten werden sodann
verschlüsselt über die Push Gateways von Google und Apple verschickt, diese
können jedoch nur Metadaten lesen, die Inhaltsdaten sind mit dem öffentlichen Schlüssel
des Empfängers zusätzlich zur Transportverschlüsselung
Ende-zu-Ende-verschlüsselt und können nicht von den Betreibern des
Push-Gateways gelesen werden.
Die IDERI GmbH hat mit
Microsoft, Google und Apple Vereinbarungen zum Datenschutz geschlossen sowie
die Geltung der Standardvertragsklauseln der EU vom 4.6.21 vereinbart.
f)
Logdateien
Zum Betrieb des IDERI note Server, Relays und Gateways und
zur Fehlersuche auf Server, Relay und Gateway werden jeweils Zeitpunkt,
IP-Adresse, Versender und Länge der Nachricht als Logdatei aufgezeichnet und
für 6 Monate gespeichert. Die verschlüsselten Inhaltsdaten werden für den
Zeitraum von ebenfalls 6 Monaten gespeichert.
II.
Nutzungsbedingungen
1.
Registrierung
zum Erhalt von Push-Nachrichten
Zur Registrierung für die
Push-Nachrichten müssen Sie in den Erhalt von Push-Nachrichten einwilligen.
Dabei wird der Registrierungszeitpunkt, die GeräteID und der vom Push-Gateway
zugeordnete Push-Token gespeichert. Darüber hinaus wird für Sie ein
Schlüsselpaar erstellt, das die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der
Push-Nachrichten vom Betreiber des IDERI note Servers
zu Ihnen sicherstellt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 I a
DSGVO.
2.
Erhalt
von Push-Nachrichten
Wenn Sie sich registriert und
in den Erhalt von Push-Nachrichten eingewilligt haben, erhalten Sie vom
Betreiber des zugehörigen IDERI note-Servers
Nachrichten zugestellt. Dabei wird der Zeitpunkt der Nachricht, die
Gültigkeitsdauer, der Versender und die IP-Adresse des Empfängers von dem
Betreiber des IDERI note Servers (Versender) und des
Push-Relays (IDERI GmbH) aufgezeichnet. Vom Betreiber
des Push-Gateways (Google oder Apple) werden die Gültigkeitsdauer der
Nachricht, das Push-Token und die IP des Empfängers aufgezeichnet. Der Inhalt
der Nachricht wird weder dem Betreiber des Relays noch dem Betreiber des
Gateways bekannt, da die Nachricht Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist.
3.
Zwecke
der Verarbeitung
Die Daten werden nur zum
Betrieb des Push-Versandes sowie zu dessen Überprüfung bei Fehlern und
Unstimmigkeiten beim Versand auf der Grundlage von Art. 6 I a DSGVO gegenüber
dem Nutzer und gemäß Art. 6 I b gegenüber dem IDERI note
Server-Betreiber genutzt. Darüber hinaus werden die Daten in anonymisierter
Form zu statistischen Zwecken auf der Grundlage von Art.6 I f DSGVO
ausgewertet.
4.
Einwilligung
Die
Einwilligung in die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zum Erhalt unserer
Push-Benachrichtigungen können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
widerrufen. Den Widerruf der Einwilligung können Sie in den Einstellungen zum
Erhalt von Push-Benachrichtigungen in der IDERI note
App bzw. zentral in den Einstellungen ihres Geräts zu den Berechtigungen der IDERI
note App vornehmen. Der Verwendung zu statistischen
Zwecken können Sie jederzeit widersprechen, soweit diese Daten nicht
anonymisiert wurden.
5.
Lizenzmanagement
Der Betreiber des IDERI note Servers ist verpflichtet, die Zahl der genutzten
Lizenzen und die Einwilligung der Empfänger auf technischem Weg oder durch
gesonderte Erklärung gegenüber der IDERI GmbH nachzuweisen. Dazu kann der Kunde
gegenüber der Firma z.B. die Liste der ausgestellten Zertifikate für den
mobilen Gateway-Zugriff vorweisen. Der Nutzer ist mit der Lizenzkontrolle
einverstanden, da dies zum Betrieb der Services erforderlich ist.
6.
Inhaltsbeschränkung
für Push Nachrichten
Das IDERI note
Relay darf nicht für lebenswichtige Zwecke und Zwecke benutzt werden, die für
den Betrieb von kritischen Infrastrukturen erforderlich sind oder deren Daten
betreffen (z. B. Börsenmitteilungen).
7.
Haftung
Aus der technischen Gestaltung
und der fehlenden Überprüfbarkeit des Push-Nachrichtenversands ergibt sich,
dass die jeweilige Zustellung der Push-Nachricht weder vom Betreiber des
Push-Relays noch vom Betreiber des Push Gateways (Google bzw. Apple) sichergestellt
werden kann. Es kann aus diesem Grund keinerlei Haftung für die tatsächliche
Zustellung übernommen werden, es wird lediglich zugesichert, dass mindestens
eine Weiterleitung der Push-Nachricht an das Push-Gateway unternommen wird.
Abhängig von der Rückmeldung des Gateways und der jeweiligen Gültigkeitsdauer
der Nachricht ist es möglich, dass weitere Zustellversuche unternommen werden,
dafür kann jedoch ebenso wenig eine Haftung übernommen werden wie für die
korrekte Rückmeldung des Push-Gateways für den Erhalt der Nachricht, da dies
außerhalb des Machtbereichs des Relay-Betreibers liegt.
Ergänzend gelten die AGB des
Relay-Betreibers.
III.
Datenschutzinformationen
1. Name und
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne des
Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist
IDERI GmbH
Gerhard-Koch-Str. 2
73760 Ostfildern
Telefon: +49 (0)711 34167060
Telefax: 49 (0)711 34167061
E-Mail: info@ideri.com
Vertretungsberechtigter
Geschäftsführer:
Alexander Knopp
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unseren Datenschutzbeauftragten
erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@ideri.com.
3. Zwecke und
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir
bieten den Push Notification Service ausschließlich aufgrund eines Vertrages
mit dem Kunden und einer Einwilligung des Nutzers an. Rechtsgrundlage ist gegenüber
dem Kunden Art. 6 I b DSGVO und gegenüber dem Nutzer Art. 6 I a DSGVO.
Sofern
die Verarbeitung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder
einer anderen natürlichen Person zu schützen, ist darüber hinaus auch ein
Versand von Informationen auf der Grundlage von Art. 6 I d DSGVO möglich.
4. Empfänger der
personenbezogenen Daten
Empfänger von Nachrichten sind
die vom Kunden benannten Mitarbeiter oder sonstigen Empfangsberechtigten im
Auftrag des Kunden. Die Daten werden verschlüsselt über die Push Gateways von
Google und Apple verschickt, diese können jedoch nur Metadaten lesen, die
Inhaltsdaten sind mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers zusätzlich zur
Transportverschlüsselung Ende-zu-Ende-verschlüsselt und können nicht von den
Betreibern des Push-Gateways gelesen werden.
5. Speicherdauer
Die Inhalte der Nachrichten
werden spätestens 6 Monate nach dem erstmaligen Versand der Nachricht gelöscht.
Dies gilt auch für Metadaten und Logdaten, soweit eine längere Speicherung
nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Missbrauchsbekämpfung bzw.
Störungsbeseitigung erforderlich ist. Logdaten werden ebenfalls maximal 6
Monate aufbewahrt und danach entweder gelöscht oder vollständig zur
Weiternutzung zu statistischen Zwecken anonymisiert.
6. Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf
Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18
DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO)
sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Ihnen steht ferner ein
Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union
zu. Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der IDERI GmbH für mobile Pushdienste
(Stand 01.01.2022)
1
GELTUNGSBEREICH
1.1
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der
Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen, es
sei denn wir haben ihrer Geltung explizit zugestimmt.
1.2
Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2
ANGEBOT
2.1
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in
Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des
technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen
uns hergeleitet werden können.
3
PREISE
3.1
Alle Preise verstehen sich ab Sitz Ostfildern. Entgegenstehende Vereinbarungen
müssen ausdrücklich bestätigt werden.
3.2
Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten,
verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4
LEISTUNGSZEIT
4.1 Die
von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Leistungsverzögerungen
aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen,
Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen
uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Im
Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine
Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der
Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
4.4
Sollten auf Wunsch des Kunden terminlich bereits festgelegte Dienstleistungen
weniger als 10 Arbeitstage vor vereinbartem Leistungsbeginn storniert oder
verschoben werden müssen, berechnen wir folgende Ausfallgebühren: angefallene
Stornokosten für Reisen in voller Höhe und für die ausgefallenen
Dienstleistungen eine Ausfallpauschale i.H. v. 25% des dafür vorgesehenen
Umfangs. Bei einer Stornierung oder Verschiebung weniger als 5 Arbeitstage vor
vereinbartem Leistungsbeginn erhöht sich die Ausfallpauschale auf 50%, bei
einer Stornierung oder Verschiebung weniger als 2 Arbeitstage vor vereinbartem
Leistungsbeginn erhöht sich die Ausfallpauschale auf 100% des für die
ausgefallenen Dienstleistungen vorgesehenen Umfangs. Dem Kunden bleibt es
vorbehalten, nachzuweisen, dass der Ausfall zu keinem oder zu einem wesentlich
niedrigeren Schaden geführt hat, als diese Pauschale.
4.5
Teilleistungen und deren gesonderte Fakturierung sind zulässig, soweit dies dem
Kunden zumutbar ist.
5
GEWÄHRLEISTUNG
5.1 Die
Gewährleistung beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate, gegenüber Unternehmern
12 Monate. Bei digitalen Produkten oder Dienstleistungen gelten abweichend von
dieser Nr. 5 gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Gewährleistungs- und
Verjährungsfristen der §§ 327 ff. BGB.
5.2 Der
Kunde wird offensichtliche Mängel ab Kenntnis unverzüglich schriftlich
mitteilen.
5.3
Tritt ein Mangel auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen
nach erstmaligem Auftreten schriftlich zu melden. Im Rahmen der schriftlichen
Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben,
dass eine Überprüfung des Mangels möglich ist.
5.4
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde uns eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt uns mit, welche Art der
Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien
Sache - er wünscht. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu
verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden
kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung, bei Software z.B. durch Updates
oder Patches oder Workarounds, keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit
sich bringen würde. Wir können außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist.
5.5 Zur
Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang
stehenden Mangel stehen uns zwei Versuche innerhalb der gesetzten Frist zu.
Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom
Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Das Rücktritts- bzw.
Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch
ausgeübt werden, wenn weitere Versuche innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden
nicht zuzumuten sind. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist
ausgeschlossen.
5.6 Im
Falle von Sachmängeln bei zugelieferter Hard- und Standardsoftware Dritter
sowie bei Einschaltung Dritter für Pflegeleistungen sind wir berechtigt,
insoweit schuldbefreiend zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, den Hersteller oder
sonstigen Dritten an den Kunden abzutreten, es sei denn dies ist für den Kunden
unzumutbar.
5.7
Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei
Aufstellung, Anschluss, Installation, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen
werden, begründen keinen Anspruch gegen uns.
5.8 Im
Falle von Eingriffen des Kunden in den Vertragsgegenstand, insbesondere in den
Programmcode, die nicht durch die Betriebsanleitung oder sonstige
Gebrauchsanweisungen ausdrücklich zugelassen sind, stehen dem Kunden keine
Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn uns der Kunde nicht darlegen und beweisen
kann, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.
6.
HAFTUNG
6.1 Die
Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund und insbesondere wegen Verlust der
Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten oder daraus
erwachsenden Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit sich aus nachfolgenden
Bestimmungen eine Haftung ergibt. Wir
haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine
Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der
Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird
diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind,
maximal jedoch auf die vereinbarte Vergütung. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei
Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen
Unvermögens. Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen
Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und
dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
6.2 Die
Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadenverursachender
Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von uns oder von
Dritten, für die wir haften, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für uns
möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen
Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Wir haften nicht für die
Funktionsfähigkeit der Kommunikationseinrichtungen zu den
vertragsgegenständlichen Servern, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von
Servern, die nicht in unserem Einflussbereich stehen.
6.3 Sachmängel
an Lieferungen, die wir von Dritten beziehen und vereinbarungsgemäß unverändert
an den Kunden weiterliefern, haben wir nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
6.4 Die
Haftung für Open-Source-Software, die kostenlos dem Kunden zur Installation
neben der von uns gelieferten Software überlassen wurde, ist ausgeschlossen. In
Fällen, in denen unsere Software ohne die Open-Source-Software nicht
funktioniert, ist die Haftung für die Open-Source-Software auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für die Inhalte der Datensicherungen des
Kunden wird keine Haftung übernommen.
6.5
Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne unsere schriftliche
Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend
gemacht werden, soweit §354a HGB nicht entgegensteht.
7
ZAHLUNG
7.1 Alle
Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Mehrwertsteuer und
bei Warenlieferungen zuzüglich Transport- und Versicherungskosten.
7.2 Ist
für die Lieferung oder Leistung eine Abnahme vereinbart, sind wir zur
Fakturierung von bereits erbrachten Teilleistungen berechtigt, welche monatlich
in Rechnung gestellt werden dürfen.
7.3
Soweit es nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort
zur Zahlung fällig.
7.4 Wir
sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und
zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
7.5
Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 %
über dem Basiszinssatz, zu berechnen.
7.6
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder
stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen oder Vorauszahlungen bzw.
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.7 Der
Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
sind.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir
behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung der Ware, gegenüber Unternehmern bis zur Bezahlung aller uns
zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
vor.
8.2
Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung
für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits
jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen
Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt
unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht,
wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3 Der
Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an
uns ab. Wir ermächtigen den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an uns
abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf
unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
8.4 Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der
Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Anfallende Kosten trägt der Kunde.
8.5 Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu
verlangen.
9
BACKUPS
9.1 Der
Kunde fertigt regelmäßig in kurzen Abständen und in Gefahr entsprechendem
Umfang Sicherungskopien von Daten und Programmen (einschließlich des
Betriebssystems) auf einem geeigneten Backupmedium an.
9.2 Der
Kunde stellt durch regelmäßige Tests sicher, dass die Backups lesbar sind und
ordnungsgemäß wieder eingespielt werden können.
9.3 Der
Kunde stellt sicher, dass Backupstände aus dem letzten halben Jahr wieder
eingespielt werden können.
10
DIENSTLEISTUNGEN
10.1
Projekte können nur nach Maßgabe des Vertrags auf das Ende des jeweiligen
Projektabschnittes nach der Leistungsbeschreibung gekündigt werden.
10.2
Vertragsinhalt wird nur der jeweilige, zu Beginn des Projektes festgehaltene,
Leistungsumfang. Vertragsänderungen sind nur mit unserer Zustimmung möglich.
Wir sind nicht zu wesentlichen Vertragsänderungen verpflichtet. Der Kunde
verpflichtet sich, bei Vertragsänderungen vereinbarte Fristen angemessen zu
verlängern.
11
SOFTWARE
11.1
Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen
Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der
beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet, es sei denn dies wurde von
uns ausdrücklich und schriftlich zugesagt.
11.2 Maßgeblich für von uns zu erbringende
Softwareentwicklungsleistungen ist das beiderseits als Vertragsbestandteil
vereinbarte Pflichtenheft, Klausel 10.2 gilt entsprechend.
12
SCHUTZ- UND URHEBERRECHTE
12.1
Fremde Software, die wir auf Wunsch des Kunden auf Systemen des Kunden
installieren sollen, muss vom Kunden gestellt werden. Der Kunde hat dafür zu
sorgen, dass die benötigte Anzahl von Softwarelizenzen gemäß den Bestimmungen
des Lizenzgebers zur Verfügung gestellt wird.
12.2 Wir stellen den Kunden von allen Ansprüchen frei, die
gegen ihn in Zusammenhang mit der Nutzung der durch uns erstellten Software
wegen Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen geistigen
Eigentumsrechten erhoben werden, vorausgesetzt, dass
- der Kunde uns unverzüglich
über alle erhobenen Verletzungsvorwürfe unterrichtet,
- der Kunde ohne unsere
Zustimmung keine derartigen Ansprüche anerkennt,
- der Kunde uns gestattet,
alle Verhandlungen und Verfahren zu führen, und uns die notwendige
Unterstützung gibt, wobei sämtliche Verhandlungs- und Verfahrenskosten zu
unseren Lasten gehen.
12.3 Die vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die
Urheber- und Patentrechtsverletzung oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen
darauf zurückzuführen sind, dass die Software oder Teile davon mit Geräten oder
Programmen genutzt werden, die nicht von uns geliefert wurden bzw. deren
kombiniertem Einsatz nicht zugestimmt wurde.
12.4. Die vorstehenden Bestimmungen regeln unsere gesamte
Haftung in Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten
oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten.
13. Abnahme bei Werkleistung
13.1 Nach der Installation bzw. Fertigstellung des
Vertragsgegenstandes und dessen Prüfung teilen wir dem Kunden schriftlich die
Funktionsfähigkeit mit und fordern den Kunden zur Abnahme auf.
13.2 Der Kunde kann daraufhin die Funktionsfähigkeit
prüfen. Für den Fall, dass Abnahmefähigkeit vorliegt, wird der Kunde
unverzüglich - im Zweifel binnen zehn Werktagen - die Abnahme schriftlich
erklären.
13.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch den
Kunden, so gilt die Abnahme dennoch als vorgenommen. Maßgeblich für den
Fristanlauf ist der Zugang des Schreibens beim Kunden. Nimmt der Kunde die
Software in Betrieb oder zahlt der Kunde die Vergütung ohne schriftliche
Beanstandung, so steht dies einer Abnahme gleich.
13.4 Die Abnahme kann nicht wegen Vorliegens von
unwesentlichen Mängeln verweigert werden.
14. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
14.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließlich Angebotsunterlagen geheim zu
halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu
verwerten. Die Unterlagen und andere Informationen, die der jeweils andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im
Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
14.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, sämtliche
Informationen über die nicht offenkundigen Bestandteile und Eigenschaften von
uns erstellter oder angepasster Software, wie beispielsweise Code und
Funktionsweise, die ihm im Rahmen seiner Vertragsbeziehungen zu uns zugehen,
nur für die Zwecke dieser Vertragsbeziehung zu verwenden und im Übrigen geheim
zu halten. Eine Weitergabe solcher Informationen an Dritte, die für diese
Zwecke erforderlich ist, setzt voraus, dass der Kunde dem Empfänger dieser
Informationen dieselbe Verschwiegenheitsverpflichtung auferlegt. Die
vorstehende Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die nachweislich
offenkundig sind oder zum bekannten Stand der Technik gehören oder dem Kunden
schon vor der Bekanntgabe durch uns zur Kenntnis gelangt waren oder dem Kunden
nach der Bekanntgabe durch die andere Vertragspartei nochmals durch Dritte, die
keiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber uns unterlagen, mitgeteilt worden
sind.
14.3 Die Parteien werden durch geeignete Vereinbarungen mit
Mitarbeitern und sonstigen Hilfskräften und Erfüllungsgehilfen und geeignete
organisatorische Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass diese der gleichen
Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
14.4 Diese Verpflichtungen gelten auch nach
Vertragsbeendigung fort.
15. Datenschutz
15.1 Der Kunde stellt sicher, dass die bei ihm vorhandenen
IT-Systeme und Datenbestände den Vorschriften der EU-Datenschutzverordnung
sowie der je nach Anwendungsbereich ggf. daneben geltenden Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes, Landesdatenschutzgesetzes sowie der jeweils
geltenden Datenschutzsondervorschriften genügen. Dies gilt insbesondere
hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten.
15.2 Der Kunde stellt sicher, dass im Rahmen der
Vertragserfüllung keine Handlungen vorgenommen werden, die gegen bestehende
Datenschutzbestimmungen verstoßen. Im Einzelfall stimmt sich der vom Kunden zu
benennende Verantwortliche für den Datenschutz (Datenschutzbeauftragter) mit
uns ab.
16. Änderungen der Vertragsbedingungen
16.1 Soweit nicht bereits anderweitig geregelt, sind wir
berechtigt, diese Geschäftsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen;
gleiches gilt für die unseren Leistungen zugrundeliegende Preisliste, die wir
nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) ändern können.
16.2 Wir werden dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen
spätestens sechs Wochen vor ihrem
Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder
Ergänzungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des
beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen.
Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten
die Änderungen oder Ergänzungen als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit
der Ankündigung der Änderungen oder Ergänzungen auf die vorgesehene Bedeutung
seines Verhaltens besonders hinweisen.
16.3 Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher nach § 13
BGB.
17. Change Request-Verfahren BEI INDIVIDUALSOFTWARE
17.1 Das Change Request-Verfahren gilt für jede Änderung
des Vertragsinhalts, insbesondere der softwarebezogenen Leistungen sowie in
allen sonstigen Fällen, in denen die Anwendung des Change Request-Verfahrens
vorgesehen ist. Das Change Request-Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass
eine Partei ein Änderungsverlangen stellt. Jede Partei wird Änderungsverlangen
der anderen Partei unverzüglich bearbeiten.
17.2 Das Change Request-Verfahren endet im Falle der
Einigung der Parteien mit dem Abschluss einer Änderungsvereinbarung. Keine
Partei ist verpflichtet, Leistungen nach Maßgabe eines Änderungsverlangens zu
erbringen, bevor eine entsprechende Änderungsvereinbarung geschlossen wurde.
18. Vertragslauflösung, Kündigung aus wichtigem Grund
18.1 Das Recht jeder Vertragspartei, das eingegangene
Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und
fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung
der Interessen aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen
der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden
kann.
18.2 Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere in
jedem Fall vor, in dem
- der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der
Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem
Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung
der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der
Vergütung für zwei Monate entspricht;
- der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein
Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden werden wir jedoch nicht wegen
eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem
Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
- der Kunde wiederholt gegen wesentliche vertragliche
Pflichten verstößt.
21. Sonderkündigungsrecht bei Ende des Lebenszyklus
von IT-Systemen
21.1 Wir können Verträge über IT-Systeme schriftlich unter
Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderquartals
kündigen, wenn der Kunde ein Angebot von uns ablehnt, gegen angemessenes
Entgelt auf eine aktuelle Version oder Ausführung von Hardware oder Software
umzusteigen oder für die bei ihm im Einsatz befindliche vertragsgegenständliche
Hardware oder Software der Lebenszyklus abgelaufen ist.
21.2 Der Lebenszyklus der vertragsgegenständlichen Hardware
oder Software endet zwei Jahre nach der letzten Auslieferung oder Installation
beim Kunden.
21.3 Stellt die Einstellung der Wartung für den Kunden eine
unangemessene Härte dar, weil bereits zu Vertragsabschluss erkennbar war, dass
noch zu einem späteren Zeitpunkt Wartungsbedarf besteht, so kann der Kunde die
Verlängerung der Wartung schriftlich sechs Monate vor Wartungseinstellung
anfordern. Wir werden dieses Falls die Wartung als Einzelwartung gegen
angemessenes Entgelt erbringen, sofern dies technisch möglich ist.
22
RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND
22.1 Im
Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Ostfildern als Gerichtsstand
vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
22.2 Es
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.